Zu den SPD-Stadträten

Anträge

Elbtal schützen – Dresdens Erbe, Dresdens Zukunft

Beschlussvorschlag

1. Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin eine Satzung zum Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal zu erarbeiten. Die Satzung soll insbesondere im Rahmen des Denkmalschutzrechtes das jetzige Gebiet des Unesco-Welterbes Dresdner Elbtal umfassen und einen Status und Schutz des Gebietes bestimmen, der dem jetzigen Status und Schutz durch die Welterbe-Konvention nicht nachsteht. Insbesondere sollen alle bereits geplanten und zukünftigen Baumaßnahmen im dem Gebiet unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Unversehrtheit des Dresdner Elbtals geprüft werden und genehmigungspflichtig sein.

2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, ein Konzept für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung der Satzung zum Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal der Landeshauptstadt vorzulegen. Das Konzept soll auf einer Reihe von öffentlichen Veranstaltungen mit der Vorstellung der denkmalschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Aspekte durch Experten sowie auf der Berücksichtigung besonderer lokaler Gegebenheiten und einer Bürgerbefragung mit Einbeziehung von lokalen Initiativen basieren.

3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 30.9.2009 einen Bericht über den Verlauf der Öffentlichen Veranstaltungen sowie eine entscheidungsfähige Vorlage einer Satzung zum Schutz der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal vorzulegen.

Empfohlene Gremien

OBR (im Welterbegebiet) beratend ---
UK beratend ---
K beratend ---
SB beratend Federführend
SR beschließend ---

Begründung

Ziel des Antrages ist es, einen Schutz des Dresdner Elbtals zu begründen, der den besonderen Schutz durch die Welterbe-Konvention begleitet und im Falle der Aberkennung des Welterbetitels weiterhin eine Schutzfunktion ausübt. Die Satzung soll im Gebiet des jetzigen Welterbes Dresdner Elbtal durch die Anwendung des Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG), des Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sowie weiterer Schutz- und Ordnungsvorschriften wirken. Gegenüber der jetzt möglichen Anwendung dieser Gesetze im Einzelfall hat eine Satzung zwei Vorzüge: Zum einen ermöglicht sie eine genauere Erfassung der Wechselwirkung von Natur- und Denkmalschutz, was besonders in einem Gebiet wie dem Dresdner Elbtal von Bedeutung ist, das von der Verbindung von Natur- und Kulturlandschaft geprägt ist. Zum anderen schreibt eine Satzung einen verbindlichen und nachprüfbaren Rahmen fest, welcher der Entwicklung des Elbtals durch seine Bewohner, durch Investoren und die Verwaltung gesetzt ist. Im Gebiet des jetzigen Welterbes Dresdner Elbtal sind derzeit bereits verschiedene Baumaßnahmen geplant, die die Gefahr in sich bergen, den einmaligen Charakter und die Schönheit des Dresdner Elbtales zu beeinträchtigen. Sämtliche Baumaßnahmen und sonstigen Eingriffe in das Dresdner Elbtal sollen unter den Vorbehalt der Erhaltung der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal gestellt sein.

Die Verabschiedung einer Satzung zum Schutze der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal wäre ein deutliches Signal der Landeshauptstadt Dresden, die sich der besonderen Bedeutung des Dresdner Elbtals bewusst ist und jede Möglichkeit des Schutzes nutzt. Über Dresdens Grenzen hinaus soll die Satzung die Verantwortung der Stadt für das Erbe Dresdner Elbtal bekunden. Die Satzung würde in einer großen Tradition stehen. Das Elbtal verdankt neben bürgerschaftlichem Engagement und dem Gestaltungswillen der Obrigkeit seinen besonderen Charakter politischen Entscheidungen, die einen Schutz von Kultur- und Naturlandschaft bewusst herbeigeführt haben.


Dr. Peter Lames
Fraktionsvorsitzende

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