Zu den SPD-Stadträten

Anträge

Initiative „500-Solardächer-Programm“

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Initiative für ein „500-Solardächer-Programm“ in Dresden zu ergreifen und bis zum 25. April 2010, dem Tag der erneuerbaren Energien, ein Umsetzungskonzept dafür vorzulegen.

Empfohlene Gremien 

WF beratend ---
SB beratend ---
UK beratend Federführung
SR beschließend ---

Begründung

Der Beschluss des Stadtrats zum 3. Kommunalen Klimaschutzbericht (V2572-SR76-08) sieht unter Punkt 5 vor, eine regionale Marketingkonzeption zu erarbeiten, die auf eine verstärkte Solarenergienutzung im privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereicht abzielt und zur Weiterentwicklung des Unternehmens- und Forschungspotenzials der Solarbranche in der Region beiträgt. Noch fehlt die Umsetzung dieser Konzeption. Wie man den Einsatz von Photovoltaikanlagen unter Einbindung der örtlichen Solarbranche und des Handwerks effektiv fördern kann, zeigen Solar-Dach-Programme, wie sie in den Städten Fürth, Aschaffenburg und  Bitterfeld-Wolfen sowie weiteren Solarinitiativen aufgelegt wurden. Klimaschutz und Wirtschaftsförderung gehen dabei Hand in Hand.

Gemeinsames Kennzeichen der genannten Beispiele ist ein Netzwerk von Partnern vor Ort, die den Nachfragern ein günstiges Komplettpaket aus Beratung, Finanzierung, und Installation von standardisierten Anlagen anbieten. Typischerweise besteht dieses Netzwerk aus Vertretern von Handwerksinnungen, einem Solarmodulhersteller, einer Bank, der Kommune und einem Koordinator. Die  Kommune kann sich dabei auf die Rolle als Schirmherr, Impulsgeber und seriöser Informationsvermittler beschränken und muss kein eigenes finanzielles Förderprogramm auflegen. Bundes- und Länderförderprogramme stehen ausreichend zur Verfügung.    

Typischerweise werden in den lokal aufgelegten Solar-Dach-Programmen Photovoltaik-
anlagen mit einer Leistung von rund 5 kWP angeboten, die Anschaffungskosten liegen bei 15.-20.000 Euro, die über ein Darlehen einer Bank vollständig finanziert werden können. Die Rückzahlung des Darlehens funktioniert über die garantierte Einspeisevergütung, Eigenmittel sind keine oder nur geringe erforderlich. In Aschaffenburg war das Kreditprogramm der Banken für die ersten 100 Photovoltaikanlagen innerhalb von zehn Tagen ausverkauft, 2009 wurde das Programm um weitere 500 Anlagen aufgestockt.

In Dresden bestehen sehr gute Voraussetzungen für die Anwendung des in Solarinitiativen erfolgreich erprobten Modells. Namhafte Unternehmen aus der Produktion und Anwendung von Solartechnologie haben hier ihren Sitz, SAENA und andere Institutionen bieten professionelle Beratung vor Ort. Bestehende Förderprogramme können genutzt oder eingebunden werden. 

Kürzlich schätzte die Stadt in einer Pressemitteilung das nutzbare Solardach-Potenzial in Dresden auf rund ein Viertel des Stromverbrauchs, realisiert sei aber nur ein Anteil von 0,1 Prozent. Derzeit sind in der Landeshauptstadt rund 500 Photovoltaikanlagen am Netz. Die Verdopplung dieser Zahl mit einem 500-Dächer-Programm ist ein realistisches Ziel. Die Stadtverwaltung muss die Koordinationsaufgabe auch nicht selbst übernehmen, sondern kann diese an einen externen Anbieter oder an ein Technologie- und Gründerzentrum delegieren. Entscheidend ist nur, dass die Stadt die Initiative ergreift und als Partner im Unterstützungsnetzwerk zur Verfügung steht.

Weitere Infos unter www.bitterfeld-wolfen.de; www.landkreis-aschaffenburg.de (Rubrik Umwelt/Energie); www.regiosolar.de

Dr. Peter Lames
Fraktionsvorsitzender

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Anträge

Anträge können jederzeit durch eine Fraktion oder durch eine Gruppe von mindestens 4 Stadträtinnen und Stadträten im Stadtrat Dresden gestellt werden.

Anträge werden vor der Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat grundsätzlich in den zuständigen Ausschüssen beraten. Sie müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Betrifft ein Antrag Änderungen des Haushaltes, muss er einen Deckungsvorschlag enthalten.

Anträge werden im Stadtrat Dresden durch die Stadträtinnen und Stadträte abgestimmt. Stimmt mehr als die Hälfte der Stadträtinnen und Stadträte einem Antrag zu, so erhält die Stadtverwaltung Dresden den Auftrag diesen Beschluss umzusetzen.

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