AnfragenSehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die ZMV (Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinder-te Personen im gerichtlichen Verfahren) stellt für die Stadt Dresden keine gesetzliche Ver-pflichtung dar, Dokumente in Punktschrift zur lesen und zu versenden. Jedoch wäre es wün-schenswert, wenn die Stadt gemäß der am 26. März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention handeln würde, um so zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation „behinderter“ Menschen beizutragen.
Dazu folgende Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Wilm Heinrich
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