Zu den SPD-Stadträten

Anfragen

Kommunikationsmöglichkeiten der Landeshauptstadt Dresden mit sehbehinderten Bürgern

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die ZMV (Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinder-te Personen im gerichtlichen Verfahren) stellt für die Stadt Dresden keine gesetzliche Ver-pflichtung dar, Dokumente in Punktschrift zur lesen und zu versenden. Jedoch wäre es wün-schenswert, wenn die Stadt gemäß der am 26. März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention handeln würde, um so zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation „behinderter“ Menschen beizutragen.

Dazu folgende Fragen:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Dresden bereits ergriffen, um die Kommunikation ins-besondere mit Bürgern, die in ihrem Sehen und Hören beeinträchtigt sind, zu verbessern? Welche sind in Planung? Wie sehen der zeitliche und finanzielle Rahmen für eventuelle Planungen aus?
  2. Hat die Stadt derzeit die Möglichkeit, Dokumente in Blindenschrift zu versenden? Wenn ja, macht sie davon Gebrauch? Wenn nein, wurde
  3. die Möglichkeit in Erwägung gezogen, einen Braille-Drucker (ca. 3000 €) zentral für die ganze Verwaltung anzuschaffen, um so Dokumente auch für blinde Bürger eigenständig lesbar zu machen?
  4. Wie gewährleistet die Stadt sonst die Zugänglichkeit von Dokumenten für Blinde?

Mit freundlichen Grüßen
Wilm Heinrich

Download Anfrage-Antwort
PDF-Datei ca. 64 KB

Seitenanfang | Textversion

Anfragen

Anfragen können von Stadträtinnen und Stadträten in schriftlicher Form an den Oberbürgermeister gestellt werden. Sie werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, höchstens aber innerhalb von 6 Wochen, beantwortet.

Ansprechpartner

Fraktionsgeschäftsstelle

Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Tel.: 0351 / 488 26 88
Fax: 0351 / 488 20 56

info@spd-fraktion-dresden.de