Zu den SPD-Stadträten

Anfragen

Flächennutzungsplan-Entwurf

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

aus der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal /Osterzgebirge (siehe Anhang) und der Diskussion dazu in der Sitzung am 9.12.2009, aber auch aus anderen Quellen ergeben sich für mich einige Fragen zum Entwurf des Flächennutzungsplans:

  1. Die Stellungnahme geht davon aus, dass zu viele Wohnbauflächen ausgewiesen sind. Wie groß müsste das Wohnbauflächenpotenzial (in Wohneinheiten) sein, wenn man die Bauzahlen der letzten 5 Jahre bis 2020 hochrechnet, wie groß ist im Vergleich dazu das im FNP-Entwurf ausgewiesene Wohnbauflächenpotenzial (inklusive 2. Reihe)?
  2. Warum wird im FNP-Entwurf mehrfach so viel Bauflächenpotenzial für den Wohnungsbau ausgewiesen, wie die Prognosen erwarten lassen? Sind andere Städte bekannt, in denen der Unterschied so groß ist? Wie ist das Verhältnis zwischen Wohnbauflächenpotenzialen und prognostizierten Bedarfen bei den Flächennutzungsplänen in Chemnitz und Leipzig?
  3. Allein für den Einfamilienhausbau werden 380 ha an Flächenpotenzial vorgehalten. Wie groß ist der Anteil davon, der im Außenbereich liegt? Wie groß wäre der Bedarf an Flächen für Einfamilienhausbau bis 2020, wenn man die Erfahrungswerte der ver-gangenen 5 Jahr zu Grunde legt?
  4. Im FNP-Entwurf wurden Bauflächen im Vorranggebiet Hochwasserschutz ausgewiesen (siehe Stellungnahme, S. 4., unten). Ist dies allein mit Unschärfen infolge der gewählten Maßstäblichkeit zu erklären? Wenn ja, gibt es die Absicht, den Schutz des Elbufers auch graphisch genauer darzustellen oder soll dies über textliche Festsetzungen geregelt werden? Für die aufgeführten Bauflächen-Beispiele am Elbufer in Übigau, Blasewitz, Leuben, Söbrigen und am Blauen Wunder bitte ich darum, jeweils einzeln anzugeben, ob dahinter ein Bebauungsziel steht oder nur ein kartographisches Generalisierungsproblem.
  5. Wie groß ist im FNP-Entwurf der Umfang der Bauflächen, die in Vorbehaltsgebieten des Hochwasserschutzes liegen? Was sind darunter die drei größten Flächen?
  6. Wie ist der Stand beim geplanten Kiesabbau in Söbrigen? Gibt es noch planungsrechtliche Möglichkeiten der Verhinderung des Kiesabbaus? Muss das Gebiet im FNP-Entwurf als Vorranggebiet für den Abbau von Bodenschätzen gekennzeichnet sein oder gibt es Alternativen?
  7. Wie ist der Planungsstand beim Projekt Eichberg in Cossebaude ((Nr. 9.2.2.5.3.1 FNP-Entwurf)? Ist ein B-Plan-Entwurf in Vorbereitung? Ist die Stadt hier infolge der Eingemeindungsverträge gezwungen, im FNP die Fläche insgesamt als Baulandfläche auszuweisen?
  8. Wie ist der weitere Verlauf der Flächennutzungsplanerarbeitung? Wann ist mit der Diskussion in den Stadtratsgremien zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Axel Bergmann

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