Verwendung Stellplatzablösegebühr
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
bezüglich der Verwendung der städtischen Einnahmen aus der Stellplatzablösegebühr bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie haben sich die Einnahmen aus der Stellplatzablösegebühr 2004 bis 2009 entwickelt?
- Wie viele Mittel sind aktuell insgesamt noch in diesem Topf und wie viele davon sind noch ohne Zweckbindung verfügbar?
- Welche größeren Maßnahmen (> 100.000 Euro) sind bislang aus Stellplatzablösegebühren finanziert worden? Für welche größeren Maßnahmen gibt es schon eine vom Stadtrat beschlossene Zweckbindung?
- Was ist mit den Stellplatzablösegebühren aus dem Bereich des Wiener Platzes (V3540-SR78-04)? Wie ist der Einnahmestand, welche Zweckbindungen bestehen noch wofür, wie viele Mittel sind frei verfügbar?
- Nach der Sächsischen Bauordnung sind Einnahmen aus der Stellplatzablösegebühr auszugeben für 1. Herstellung von privaten oder öffentlichen Parkeinrichtungen beziehungsweise für 2. Unterhalt/Modernisierung von Parkeinrichtungen oder für 3. investive Maßnahmen des a) ÖPNV oder b) Fahrradverkehrs. Wie verteilen sich die bislang ausgegebenen Mittel aus der Stellplatzablösegebühr auf diese 4 Kategorien?
Mit freundlichen Grüßen
Axel Bergmann