Zu den SPD-Stadträten

Anfragen

Beachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die ARGE Dresden

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. Februar 2008, Az. B 14/11b AS 15/07) sind bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft von Empfängern von Arbeitslosengeld 2 von den (grundsätzlich in voller Höhe zu tragenden) Kosten der Heizung maximal 6,22 Euro abzuziehen, weil sie in der Regelleistung enthalten sind. Gleichwohl wird im Internetauftritt der ARGE Dresden ein abzusetzender Betrag von 6,53 Euro ausgewiesen.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Entspricht es der Praxis der ARGE Dresden, entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts einen höheren Abzug von den Heizkosten vorzunehmen, wenn die Betriebskostenabrechnung der Heizkosten keinen gesonderten Betrag für die Warmwasserbereitung aufweist?
  2. Auf welcher Grundlage beruht die Bescheidungspraxis der ARGE Dresden?
  3. Wann wurde das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Februar 2008 ausgewertet und in die Anweisungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE umgesetzt?
  4. In wie vielen Widerspruchsverfahren (1.10.2008 bis heute) spielte die hier angesprochene Abweichung von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eine Rolle?
  5. In wie vielen Widerspruchsverfahren (1.10.2008 bis heute) ergab sich eine Rechtswidrigkeit des ARGE-Bescheides ausschließlich aus der hier angesprochenen Abweichung?
  6. Wie viele Gerichtsverfahren (1.10.2008 bis heute) gingen allein wegen der hier angesprochenen Abweichung verloren?
  7. In wie vielen Fällen wurden vor Gericht Anerkenntnisse abgegeben?
  8. In welcher Höhe sind in den unter 6 und 7 Fällen Gerichts- und Anwaltskosten entstanden und von der öffentlich Hand zu ersetzen gewesen?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lames

Download Anfrage-Antwort
PDF-Datei ca. 706 KB

Seitenanfang | Textversion

Anfragen

Anfragen können von Stadträtinnen und Stadträten in schriftlicher Form an den Oberbürgermeister gestellt werden. Sie werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, höchstens aber innerhalb von 6 Wochen, beantwortet.

Ansprechpartner

Fraktionsgeschäftsstelle

Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Tel.: 0351 / 488 26 88
Fax: 0351 / 488 20 56

info@spd-fraktion-dresden.de