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Goldener Handschlag für Bachmann - Goldene Tünche über Versagen des Bürgermeisters?

Zu den Pressemeldungen über den von der Oberbürgermeisterin geplanten goldenen Handschlag (keine Arbeit, Gehalt bis Vertragsende 31.12.2010, Abfindung von 75.000 Euro zuzüglich bis zu 10.000 Euro) für Dresdens ARGE-Geschäftsführer erklärt SPD-Fraktionschef Peter Lames:

"Diesen Vorschlag können wir nicht mittragen. Entweder ist Herr Bachmann zu Recht freigestellt worden, dann soll er auch keine Abfindung in solcher Höhe bekommen, oder er ist zu Unrecht freigestellt worden: Dann kann nicht einfach für einen so kapitalen Fehler von Seidel und Orosz in die Stadtkasse gegriffen werden. Seidel soll das dann selber zahlen, und die OB auch, weil sie die Freistellung unterschrieben hat.

Angesichts des nur bis Jahresende 2010 laufenden Vertrages von Bachmann ist die Abfindung nur als Schadensersatz zu begreifen. Schadensersatz für eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch eine ungerechtfertigte Bloßstellung in der Öffentlichkeit: Das nennt man von Rechts wegen unerlaubte Handlungen. Und für unerlaubte Handlungen solcher Art haben Bürgermeister und Oberbürgermeisterin einzustehen, nicht die Stadtkasse.

Eine stichhaltige Begründung für die Freistellung haben wir bis heute nicht gehört. Nur eines ist klar: Zahlen soll der Steuerzahler. Das machen wir nicht mit.
Von dem für Bachmanns Abfindung vorgesehenen Geld sollte man lieber Kommunalkombi-Stellen finanzieren.“

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Pressemitteilung, 06.04.2010

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