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Karstadt-Steuer: Spielräume nutzen – Gerichtsurteil bestätigt Verzichtsmöglichkeit

Zu der bevorstehenden Entscheidung des Finanzausschusses zum Verzicht auf die Besteuerung bilanztechnischer Sanierungsgewinne bei Karstadt erklärt SPD-Fraktionschef Peter Lames:

„Dresden muss für die Arbeitsplätze, den Standort in der Dresdner Innenstadt und nicht gegen den Rest der Welt entscheiden. Auf die Steuer, die auf keinen Fall anfällt, kann guten Gewissens verzichtet werden. Wir haben uns in der Windeseile, die uns die zögerliche Haltung der OB aufgezwungen hat, mit der Rechtslage befasst. Es mögen noch letzte Fragen offen sein, doch ist der Verzicht auf die Steuer wegen der besonderen Situation bei Karstadt gut zu vertreten. Das ergibt sich insbesondere aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom April 2008, die uns die Stadtverwaltung in ihrer Geheimvorlage vorenthalten hat. Danach kann auf die Besteuerung des Sanierungsgewinns verzichtet werden, wenn eine Verrechnung mit Verlusten ausgeschlossen ist. Man kann mir nicht erzählen, dass in Städten wie Frankfurt oder München, die auf die Steuer verzichten, finanzpolitische Hasardeure am Werk sind.  Wir werden einen Antrag formulieren und den anderen Fraktionen zuleiten, der den Sanierungsplan unterstützt.

Ohne unseren Verzicht gibt es auch keine Steuer: Das „Melken toter Kühe“ kann keine gute Finanzpolitik sein.“

Kontakt:
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Vorsitzender der SPD-Fraktion im
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Tel.: 0351-4882688
www.spd-fraktion-dresden.de  

Pressemitteilung, 19.05.2010

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