Zu den SPD-Stadträten

Pressemitteilungen

Dezentrale Unterbringung ist eine Frage der Menschenwürde

Zur Diskussion um den interfraktionellen Antrag „Konzept einer dezentralen Unterbringung von AsylbewerberInnen und geduldeten MigrantInnen für die Stadt Dresden“ und den Äußerungen aus dem Bürgermeisterbüro Seidel formuliert Richard Kaniewski, sozial- und integrationspolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion:

„Es ist schon sehr verwunderlich, wenn der Bürgermeister über sein Büro die vermeintliche Hinfälligkeit eines noch nicht einmal abschließend beratenen Antrages formuliert. Während die Einreicherfraktionen noch den Kompromiss suchen, erteilt Herr Seidel dem Anliegen bereits eine Absage. So sieht kein gutes Verwaltungshandeln eines Bürgermeisters aus. Man könnte meinen, Bürgermeister Seidel möchte einfach keine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern.
Rechtlich dürfen sich Herr Seidel und die Stadt Dresden nicht auf die Argumentation, nur die unterste ausführende Behörde zu sein, zurückziehen. Vielmehr stehen sie in der Pflicht, bestehende Spielräume kreativ auszunutzen. Die Chance auf größtmögliche dezentrale Unterbringung besteht. Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin für die dezentrale Unterbringung einsetzen und versuchen, im Stadtrat eine Mehrheit für die Belange von Asylbewerbern zu erlangen.
Dezentrales Wohnen bedeutet mehr Lebensqualität und größere Integrationsbemühung als bisher. Dresden muss mit gutem Beispiel voran gehen. Es ist für die SPD-Fraktion nicht hinnehmbar, dass Menschen teilweise jahrelang in Sammelunterkünften und ohne wirklich Privatsphäre leben müssen.“

Das Anliegen wird auch von Herrn Dr. Gillo (CDU), dem sächsischen Ausländerbeauftragten, geteilt. In seinem Positionspapier „100 Tage Ausländerbeauftragter - Sieben Anregungen für ein weltoffeneres Sachsen“ formuliert er: „5.  Dezentrale Unterkünfte für Asylbewerber können kostengünstiger sein als Gemeinschaftsunterkünfte. Zwar sind schon viele Familien in individuellen Wohnungen untergebracht, doch sollten dezentrale Unterkünfte für alle Familien, deren Kinder in der Schule erfolgreich integriert sind, zur Verfügung gestellt werden. Das Gleiche sollte auch für alle diejenigen gelten, die Deutsch lesen und sprechen und sich hier ehrenamtlich engagieren. Dieser Geist entspricht unserem Verständnis von Solidarität."

(Quelle: http://www.fremdenfreundlichkeit-sachsen.de/presse/presse-pdf/PM%20SAB%2005-10.pdf )

Rechtlicher Hintergrund:

Im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 53 Absatz (1) Satz 1 heißt es:
"Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen."

Die Formulierung bedeutet, dass Ausnahmen zulässig sind und die Unterbringung nicht zwingend in Gemeinschaftsunterkünften zu erfolgen hat.
Ergänzt wird dies noch durch das sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG). Auch dieses schreibt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht zwingend vor. Dort heißt es in § 3 Absatz (1):

"Unterbringungseinrichtungen sind:
1. Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Abs. 1 AsylVfG und § 15a Abs. 3 AufenthG,
2. Gemeinschaftsunterkünfte,
3. sonstige Unterkünfte."

Die Formulierung „sonstige Unterkünfte“ bedeutet explizit, dass dezentrale Wohnungen möglich sind, wenn die untere Unterbringungsbehörde, in diesem Fall die Stadt Dresden, dies ermöglicht.


Kontakt:
Richard Kaniewski
0162 – 3065248
Sozial- und integrationspolitischer Sprecher
der SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat  

Pressemitteilung, 16.06.2010

Seitenanfang | Textversion

Pressekontakt

  • Fraktionsvorstand

  • Dr. Peter Lames
    Tel.: 0178 / 66 76 183
    Wilm Heinrich
    Tel.: 0174 / 30 20 408
    Thomas Blümel
    Tel.: 0151 / 10 71 80 94

  • Fraktionsgeschäftsstelle

  • Dr.-Külz-Ring 19
    01067 Dresden
    Tel.: 0351 / 488 26 88
    Fax: 0351 / 488 20 56

    info@spd-fraktion-dresden.de