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Verkauf an zwei Adventssonntagen ist verfassungswidrig

SPD verlangt Prüfung des Antrages von CDU, FDP und Bürgerfraktion Rechtswissenschaftlicher Rückenwind für SPD-Position

Wenn der Gesetzgeber "mit Blick auf die Besonderheiten der Vorweihnachtszeit für eine Ladenöffnung an den Adventssonntagen Sachgründe anführen könnte, so könnte dies die Ladenöffnung nur an einzelnen Sonntagen rechtfertigen."

So klar formuliert es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2009. Offenbar nicht klar genug für die Dresdner Stadtratsfraktionen, die jetzt nicht einen einzelnen, sondern zwei aufeinander folgende Adventssonntage verkaufsoffen regeln wollen. Als Grund wird letztlich nur angegeben, dass weniger sich für den Handel nicht rechnet.

SPD-Fraktionschef Peter Lames dazu:
"Am besten für Familien und die kleinen Beschäftigten ist ohnehin die jetzt vom Stadtrat beschlossene Lösung, die die normale Schließung der Läden auch an Adventssonntagen vorsieht. Aber wenn CDU und Co. ihre Klientelpolitik gegen die Familien und für den Kommerz unbedingt durchdrücken wollen, dann sollen sie die Rechtslage beachten, die keine zusammenhängenden verkaufsoffenen Sonntage zulässt. Das Bundesverfassungsgericht ist klar und eindeutig; der Leipziger Rechtswissenschaftler Jochen Rozek bestätigt das in einem Beitrag der Fachzeitschrift Arbeit und Recht (Jahrgang 2010, Seite 148-151). Ich erwarte, dass die Oberbürgermeisterin die Rechtslage objektiv und unvoreingenommen zur Anwendung bringt. Das habe ich heute in einem Brief an die OB eingefordert.

Würde die schwarz-gelbe Seite des Rates ihre Haltung durchsetzen, dann würde das auf tönernen rechtlichen Füßen stehen. Die damit verbundene Unsicherheit für den Handel ist nicht vertretbar."

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Pressemitteilung, 17.06.2010

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