Zu den SPD-Stadträten

Anträge

"Dresdner Kulturtaxe" - Einführung einer Übernachtungsabgabe in Dresden

Beschlussvorschlag

  1. Die Oberbürgermeisterin wird mit der Erarbeitung einer kommunalen Satzung der Landeshauptstadt zur Einführung einer Übernachtungsabgabe beauftragt. Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder einen Campingplatz betreibt, soll mit dieser Satzung verpflichtet werden, von den bei ihm verweilenden ortsfremden Personen eine Übernachtungsabgabe (genannt „Dresdner Kulturtaxe“) als örtliche Aufwandssteuer nach Maßgabe der weiteren Beschlusspunkte einzuziehen und an die Stadt abzuliefern. Die Satzung soll dem Dresdner Stadtrat bis zum 31.7.2010 zur Beschlussfassung vorliegen und bereits für das Jahr 2011 haushaltswirksam werden.
  2. Von jedem Übernachtungsgast in Hotels, Pensionen und sonstigen Beherbergungs-betrieben wird eine Abgabe in Höhe von 1,00 € pro Nacht verlangt, die von den Inhabern der Übernachtungsbetriebe einzuziehen und an die Stadt abzuführen ist.
  3. Bei Hotels über 49 Betten beträgt die Dresdner Kulturtaxe 2,- Euro pro Nacht und Gast.
  4. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres sind von der Dresdner Kulturtaxe befreit.
  5. Die Einnahmen aus der Dresdner Kulturtaxe sollen zur Finanzierung kultureller Projekte und Einrichtungen verwendet werden. Ein Schwerpunkt der Mittelverwendung soll bei der Finanzierung des Projektes Heizkraftwerk Mitte liegen.

Beratungsfolge 

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften nicht öffentlich beratend (Federführung)
Stadtrat öffentlich beschließend

Begründung

Die Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Dresden erleben eine Kulturlandschaft, die weltweit ihresgleichen sucht. Das Verweilen in der Stadt Dresden ist unmittelbar mit einem Genuss der Schönheit der Stadt und seiner Kulturschätze verbunden. Die ständigen Anstrengungen der Stadt Dresden und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zur Wiederherstellung, Pflege und Weiterentwicklung der Kulturstadt Dresden sollten von allen Besucherinnen und Besuchern mittels der Dresdner Kulturtaxe unterstützt werden.

Eine Dresdner Kulturtaxe in der vorgesehenen Höhe stellt für keinen Reisenden eine  nennenswerte Belastung des Reisebudgets dar. Negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Landeshauptstadt sind nicht zu erwarten. Die Dresdner Kulturtaxe betont die Bedeutung der Kultur in Dresden. Vermutet werden kann, dass Besucherinnen und Besucher Dresdens angesichts der einzigartigen Bausubstanz und des Kulturangebotes  eine aus Kurstädten bekannte Abgabe bereitwillig leisten.

Die Dresdner Kulturtaxe stellt einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Dresdner Kulturlandschaft dar. Die Verwendung von Einnahmen aus der „Dresdner Kulturtaxe“  für das Projekt Heizkraftwerk sichert die Realisierung des Projektes und somit die Zukunft der Stadtoperette Dresden und des Theaters Junge Generation. Das Heizkraftwerk Mitte stellt für Dresdnerinnen und Dresdner und Besucherinnen und Besucher der Stadt gleichermaßen eine Bereicherung der Kulturstadt dar.

Dr. Peter Lames
Fraktionsvorsitzender

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Anträge

Anträge können jederzeit durch eine Fraktion oder durch eine Gruppe von mindestens 4 Stadträtinnen und Stadträten im Stadtrat Dresden gestellt werden.

Anträge werden vor der Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat grundsätzlich in den zuständigen Ausschüssen beraten. Sie müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Betrifft ein Antrag Änderungen des Haushaltes, muss er einen Deckungsvorschlag enthalten.

Anträge werden im Stadtrat Dresden durch die Stadträtinnen und Stadträte abgestimmt. Stimmt mehr als die Hälfte der Stadträtinnen und Stadträte einem Antrag zu, so erhält die Stadtverwaltung Dresden den Auftrag diesen Beschluss umzusetzen.

Ansprechpartner

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