AnträgeBeschlussvorschlag
Beratungsfolge
| Ältestenrat | nicht öffentlich | beratend |
| Dienstberatung der Oberbürgermeisterin | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Kultur | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Wirtschaftsförderung | nicht öffentlich | beratend |
| Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften | nicht öffentlich | beratend (Federführung) |
| Stadtrat | öffentlich | beschließend |
Begründung
Die Besucherinnen und Besucher der Landeshauptstadt Dresden erleben eine Kulturlandschaft, die weltweit ihresgleichen sucht. Das Verweilen in der Stadt Dresden ist unmittelbar mit einem Genuss der Schönheit der Stadt und seiner Kulturschätze verbunden. Die ständigen Anstrengungen der Stadt Dresden und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zur Wiederherstellung, Pflege und Weiterentwicklung der Kulturstadt Dresden sollten von allen Besucherinnen und Besuchern mittels der Dresdner Kulturtaxe unterstützt werden.
Eine Dresdner Kulturtaxe in der vorgesehenen Höhe stellt für keinen Reisenden eine nennenswerte Belastung des Reisebudgets dar. Negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Landeshauptstadt sind nicht zu erwarten. Die Dresdner Kulturtaxe betont die Bedeutung der Kultur in Dresden. Vermutet werden kann, dass Besucherinnen und Besucher Dresdens angesichts der einzigartigen Bausubstanz und des Kulturangebotes eine aus Kurstädten bekannte Abgabe bereitwillig leisten.
Die Dresdner Kulturtaxe stellt einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Dresdner Kulturlandschaft dar. Die Verwendung von Einnahmen aus der „Dresdner Kulturtaxe“ für das Projekt Heizkraftwerk sichert die Realisierung des Projektes und somit die Zukunft der Stadtoperette Dresden und des Theaters Junge Generation. Das Heizkraftwerk Mitte stellt für Dresdnerinnen und Dresdner und Besucherinnen und Besucher der Stadt gleichermaßen eine Bereicherung der Kulturstadt dar.
Dr. Peter Lames
Fraktionsvorsitzender
Anträge können jederzeit durch eine Fraktion oder durch eine Gruppe von mindestens 4 Stadträtinnen und Stadträten im Stadtrat Dresden gestellt werden.
Anträge werden vor der Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat grundsätzlich in den zuständigen Ausschüssen beraten. Sie müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Betrifft ein Antrag Änderungen des Haushaltes, muss er einen Deckungsvorschlag enthalten.
Anträge werden im Stadtrat Dresden durch die Stadträtinnen und Stadträte abgestimmt. Stimmt mehr als die Hälfte der Stadträtinnen und Stadträte einem Antrag zu, so erhält die Stadtverwaltung Dresden den Auftrag diesen Beschluss umzusetzen.
Fraktionsgeschäftsstelle
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
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